Offene Badekur


Sie haben ein Recht darauf!

Die Krankenkassen und die Kur:
In 2005 erwirtschafteten die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von 2,4 Milliarden € bzw. 2.400 Millionen €, Geld das nach wie vor auch für Kurmaßnahmen, also auch für Sie, zur Verfügung steht.

Wie Sie sehen, am Geld für eine ambulante Kur kann es nicht scheitern.
Gleichzeitig ist Ihr Anspruch auf eine Badekur im Sozialgesetzbuch weiterhin festgeschrieben, d.h., Sie haben auch heute noch einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine solche Kurmaßnahme.
Nutzen Sie diese Möglichkeit etwas für Ihre Gesundheit zu tun, solange dies noch der Fall ist!

Sie werden sehen, mit geringem Eigenaufwand können Sie Ihren Anspruch geltend machen. Die gesundheitliche Wirkung ist nachgewiesener Maßen für Ihr Wohlbefinden sehr groß, egal ob bei Rheuma und Arthrose oder sonstigen Erkrankungen des Bewegungsapparates.


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